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   OLG Hamm, 05.05.2003 - 2 Ss 329/03   

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https://dejure.org/2003,26122
OLG Hamm, 05.05.2003 - 2 Ss 329/03 (https://dejure.org/2003,26122)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05.05.2003 - 2 Ss 329/03 (https://dejure.org/2003,26122)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05. Mai 2003 - 2 Ss 329/03 (https://dejure.org/2003,26122)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Burhoff online

    Vor der Hauptverhandlung gestellter Beweisantrag; Verfahrensrüge; Begründung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Begründung einer Verfahrensrüge wegen Nichtentscheidung über einen vor der Hauptverhandlung schriftlich gestellten Beweisantrag

  • Judicialis

    StPO § 219; ; StPO § 344

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66

    Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche

    Auszug aus OLG Hamm, 05.05.2003 - 2 Ss 329/03
    Nach dieser Vorschrift sind die den Verfahrensverstoß begründenden Tatsachen so vollständig und so genau mitzuteilen, dass das Revisionsgericht allein aufgrund der Begründungsschrift das Vorliegen eines Verfahrensfehlers prüfen kann (BGHSt 3, 213; 21, 334, 340; 22, 169, 170; 29, 403).
  • BGH, 09.03.1995 - 4 StR 77/95

    Revisionsbegründung - Verfahrensrüge - Verwertungsverbot - Gerichtliche

    Auszug aus OLG Hamm, 05.05.2003 - 2 Ss 329/03
    Die hierdurch bedingte Unzulässigkeit der Verfahrensrüge führt aufgrund des Fehlens einer Sachrüge zur Unzulässigkeit der Revision (vgl. BGH NStZ-RR 2000, 294; BGH NJW 1995, 2047).
  • BGH, 14.10.1952 - 2 StR 306/52
    Auszug aus OLG Hamm, 05.05.2003 - 2 Ss 329/03
    Nach dieser Vorschrift sind die den Verfahrensverstoß begründenden Tatsachen so vollständig und so genau mitzuteilen, dass das Revisionsgericht allein aufgrund der Begründungsschrift das Vorliegen eines Verfahrensfehlers prüfen kann (BGHSt 3, 213; 21, 334, 340; 22, 169, 170; 29, 403).
  • BGH, 29.05.1968 - 3 StR 72/68

    Besetzungsrüge - Darlegung der Umstände - Zugehörigkeit zum Spruchkörper -

    Auszug aus OLG Hamm, 05.05.2003 - 2 Ss 329/03
    Nach dieser Vorschrift sind die den Verfahrensverstoß begründenden Tatsachen so vollständig und so genau mitzuteilen, dass das Revisionsgericht allein aufgrund der Begründungsschrift das Vorliegen eines Verfahrensfehlers prüfen kann (BGHSt 3, 213; 21, 334, 340; 22, 169, 170; 29, 403).
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